Erbrecht in Deutschland
Das deutsche Erbrecht lässt ganz unterschiedliche Formen zu, wie ein Vermögen weitergegeben werden kann. Hierzu besteht in verschiedenster Ausgestaltung die Möglichkeit das Vermögen zu verteilen. Dies kann entweder von Todes wegen geschehen oder zu Lebzeiten in der so genannten vorweggenommenen Erbfolge.
Was bedeutet das Erbrecht von Todes wegen?
Dieses Erbrecht wird erst ausgeführt, wenn der Erblasser nicht mehr lebt. Anordnungen von Todes wegen das bedeutet immer der Erbe muss warten und kann nach dem Ableben über das Erbe verfügen.
Ganz im Gegensatz dazu steht die vorweggenommene Erbfolge. Der Volksmund nennt dies auch gerne „geben mit der warmen Hand“. Gemeint sind hierbei die Schenkungen zu Lebzeiten. Das Erbrecht sieht vor, dass ein Erblasser die ohnehin erbenden Verwandten schon frühzeitig versorgt. Diese Regelung kann unter Umständen auch steuerlich günstig sein. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass dem Pflichtteilsrecht der übrigen Erbberechtigten Genüge getan wird.
Auch das europäische Erbrecht schützt die Pflichtteilsberechtigten
Auch das Erbrecht der europäischen Staaten sieht vor, dass Pflichtteilsberechtigte nicht aus nichtigen Gründen von ihrem angestammten Erbrecht ausgeschlossen werden dürfen. Ein Pflichtteilsrecht beschränkt sich auf einen kleinen und engen Angehörigen Kreis. Pflichtteilsberechtigte sind vorrangig die Kinder eines Erblassers, der hinterbliebene Ehegatte und die Eltern. Häufig werden aus Familienstreitigkeiten Enterbungen, dies soll durch das Pflichtteilsrecht verhindert werden.
Hierbei handelt es sich um keine Rechtsberatung. Gesetzesänderungen werden nicht berücksichtigt.
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